Zur rechtlichen und redaktionellen Praxis von laut-werden.de bei Versammlungsaufzeichnungen
Der unabhängige Pressedienst laut-werden.de dokumentiert regelmäßig öffentliche Versammlungen, Demonstrationen und politische Aktionen im Rahmen seines publizistischen Auftrags gemäß Artikel 5 Grundgesetz. In letzter Zeit wurden wiederholt Forderungen nach Unkenntlichmachung von Personen geäußert, die auf Aufzeichnungen sichtbar sind. Dazu ergeht hiermit grundsätzlich und allgemein wie folgt Stellung:
Pressefreiheit und Versammlungsdokumentation
Öffentliche Versammlungen sind per Definition Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ihre Beobachtung, Dokumentation und Veröffentlichung durch Pressevertreterinnen ist grundrechtlich geschützt – und zwar unabhängig von einer expliziten Zustimmung einzelner Teilnehmerinnen.
Die Rechtsprechung stellt klar:
Wer sich aktiv an einer öffentlichen Versammlung beteiligt, muss grundsätzlich damit rechnen, dabei wahrnehmbar dokumentiert zu werden – insbesondere natürlich, wenn es dabei um Ereignisse von gesellschaftlicher oder politischer Relevanz geht und sich an den öffentlichen Raum richten.
Dies betrifft auch Videoaufzeichnungen, Interviews, Fotos und Tonmitschnitte.
Zur Unkenntlichmachung von Personen
Eine generelle Verpflichtung zur Verpixelung besteht nicht. Vielmehr ist laut gängiger Rechtsprechung entscheidend:
Gemäß Kunsturheberrechts ist Landschaftsbild bestimmt durch Aufkommen einer Versammlung deren Aufzeichnung nach Grund- und Versammlungsgesetz erlaubt und Teilnehmer zum Beiwerk des Panorama reduziert. Dies gilt insbesondere wenn aktiv partizipiert wird. Solch Unterricht aus öffentlicher Quelle und das Verbreiten von Ton und Bild ist grundgesetzlich geschützt. Aus diesem Kontext ist bereits rein juristisch das Presserecht im Sinne öffentlichen Interesses übergeordnet.
laut-werden.de handelt in Einklang mit diesen Kriterien. Es wird grundsätzlich keine nachträgliche Verpixelung vorgenommen, da journalistische Arbeit auf geltendes Recht und verfassungsrechtlich geschützte Freiheiten stützen. Zudem gilt gleiche Pflicht und gleiche Bürde für alle - auch für den Pressedienst.
Hinweis an Kritiker*innen
Wir lehnen Drohungen oder Einschüchterungsversuche entschieden ab. Die Pressefreiheit gilt für alle – auch und gerade bei kontroversen Themen.
Wer sich an einem politischen Geschehen im öffentlichen Raum beteiligt, setzt ein beachtliches, ehrenwertes und sichtbares Zeichen. Dieses darf (und muss) in einer demokratischen Öffentlichkeit für alle Menschen sichtbar bleiben - auch jene, die den Pressedienst in Anspruch nehmen.
10.05.2025